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Anbieterkennung / Erstinformation

(gem. § 15 VersVermV)

 

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.

 

Rechtsstellung:

Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht und des Versicherungsmaklers.

Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:

 

Rüber und Tönnis GmbH

Moosgasse 1 c

47906 Kempen

 

vertreten durch den Geschäftsführer: Franz- Wilhelm Tönnis

 

Telefon: 02152/9594290

Telefax: 02152/9594295

Mobil: 0170/2730326

E-Mail: F.Toennis@Rueber-Toennis.de

 

Registriert beim Amtsgericht in: Krefeld

Handelsregisternummer: 12857

Steuernummer: 115/5738/0818

 

Status: Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als:

Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Z. 2 GewO mit der Registernummer D-MN0F-QR5XJ-75

 

Berufs-Haftpflichtversicherung

Wir besitzen eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittler-Verordnung (VersVermV) erfüllt.

 

Behörde für die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO:

IHK Krefeld

Nordwall 39

47798 Krefeld

Telefon (Zentrale): 02161-241-147

Fax (Zentrale): 02151-635-44147

 

Behörde für die Aufsicht nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO:

IHK Krefeld

Nordwall 39

47798 Krefeld

Telefon (Zentrale): 02161-241-147

Fax (Zentrale): 02151-635-44147

 

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50

(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

Weitere Informationen: www.vermittlerregister.info

 

Beratungsleistung:

 

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

 

Vergütung:

 

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. 

Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt 

Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, 

Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

 

Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von 

sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. 

Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

 

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:

Beschwerdemanagement:

Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:

Rüber und Tönnis GmbH

Moosgasse 1 c

47906 Kempen

Telefon: 02152/9594290

Telefax: 02152/9594295

Mobil: 0170/2730326

E-Mail: F.Toennis@Rueber-Toennis.de

 

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

 

Versicherungsombudsmann e.V.,

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

 

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung

Glockengießerwall 2

20095 Hamburg

 

Berufsrechtliche Regelungen:

§ 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung)

§§ 59-68 VVG

VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de 

eingesehen und abgerufen werden.

 

Weitere Informationen:

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, 

z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im 

Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und 

Vorsorgewesens zu übernehmen.

 

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren 

Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.

 

Download der Anbieterkennung als PDF

Dokumente

 

Bevor wir für Sie tätig werden können, müssen einige gesetzliche Vorschriften erfüllt werden. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Dokumente unserer Arbeit.

Informationspflicht

 

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß $ 15 VersVermV